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Creditreform Unternehmermagazin
Creditreform Magazin, 15.03.2011
Deutschlands Banken und Sparkassen haben ihre „Selbstverpflichtung zur Ratingkommunikation“ erneuert.
Die Frage ist nun: Kommt diese Selbstverpflichtung bei den Betrieben auch tatsächlich an?
Rund fünf Jahre ist es her, dass die „Selbstverpflichtung der deutschen Kreditwirtschaft zur Rating-Kommunikation“ in der Rating-Broschüre der „Initiative Finanzstandort Deutschland“ (www.finanzstandort.de) erstmals veröffentlicht wurde. Diese Initiative, kurz „IFD“ genannt, wird von den Großbanken sowie von den Verbänden der Sparkassen und der Genossenschaftsbanken getragen, so dass bei den Banken vor Ort zumindest grundsätzlich von einer Identifikation mit diesem wichtigen Ziel ausgegangen werden sollte.
Immerhin liefern die bankinternen Ratingsysteme den Kreditinstituten für deren Risikosteuerung bei der Kreditvergabe wichtige Entscheidungsgrundlagen.
Bankseitige Zurückhaltung
Die von Banken und Sparkassen in der Vergangenheit offensichtliche Überbetonung der „bankinternen“ Definition des Begriffes hat – das beklagen viele Unternehmer – bislang jedoch häufig verhindert, dass Ratingdetails konsequent und für den Kreditkunden verständlich und befriedigend offengelegt wurden. Hinzu kommt, dass offenbar längst nicht jedem Bank- oder Sparkassenmitarbeiter sämtliche entscheidungsrelevanten Zusammenhänge zur Ermittlung der jeweiligen Ratingnote auch tatsächlich bekannt sind. Dies
gilt etwa für die Gewichtung einzelner Ratingfaktoren ebenso wie für die Ermittlung des an der Bonität des Kunden orientierten Kreditzinssatzes.
Im Ergebnis führt dieser Mangel an Transparenz in der Kunde-Bank-Beziehung häufig zu Irritationen beim Kreditnehmer: Während dieser vor allem durch die Grundlage des §18 des Kreditwesengesetzes zur Offenlegung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse sogar gesetzlich verpflichtet ist, besteht seitens der Kreditinstitute eine derartige Verpflichtung nicht.
Vor diesem Hintergrund ist die erwähnte Selbstverpflichtung der Finanzbranche natürlich zu begrüßen. Sie muss nun aber auch zwingend und vor allem konsequent mit der Vorgabe umgesetzt werden, dass nicht nur mögliche Fragen des jeweiligen Unternehmers zu seinem Rating beantwortet werden – sondern dass der Kreditgeber selbst initiativ wird und bereits bei den Vorgesprächen zumindest auf die wichtigen Ratingdetails eingeht. Dazu gehört insbesondere die Bedeutung der quantitativen Faktoren, die neben der Beurteilung
der Kapitalstruktur des Betriebes vor allem dessen Liquiditätssituation, Ertragslage und im Ergebnis die Kapitaldienstfähigkeit umfassen. Darüber hinaus gewinnen die qualitativen Faktoren als ebenfalls wichtiger Bestandteil zur Ermittlung der Ratingnote an Bedeutung: belastbare Fakten zur Markt- und Wettbewerbssituation des Kunden, zu den Organisationsstrukturen des Betriebes und zur Managementqualität des Unternehmers zählen ebenso dazu wie das Informationsverhalten des Kreditnehmers gegenüber seinem Bankinstitut.
Weitere Ratingbestandteile
Da es innerhalb der Banken durchaus üblich ist, für unterschiedliche Kundengruppen auch unterschiedliche Ratingverfahren anzuwenden, sollte hierber auch offen geredet werden. Es ist immer wieder ärgerlich, wenn sich ein Betriebsinhaber in einem Ratingverfahren mit seinem Unternehmen nach seiner Überzeugung nicht wieder findet, weil etwa die Daten seiner Branche auf seinen Betrieb auf Grund einer eventuellen Spezialisierung möglicherweise nicht zutreffen.
Außerdem können Warnindikatoren als bonitätsrelevante Merkmale hinzukommen, die zusätzliche Hinweise auf eine erhöhte Ausfallgefahr des Kredites geben. Dazu zählen beispielsweise Verstöße gegen bereits bestehende Kreditverträge oder nicht ausdrücklich vereinbarte Kontoüberziehungen über den festgelegten Kreditrahmen hinaus. Auch hier muss der Kunde wissen, in welchem Umfang derartige Warnindikatoren Einfluss auf das Ratingergebnis haben. Dies sollte ein weiterer Grund für Banken und Sparkassen sein, die mit
einer derartigen Selbstverpflichtung verbundene Transparenz zu fördern. Darüber hinaus bieten vor allem Warnindikatoren beiden Geschäftspartnern die Möglichkeit, rechtzeitig aufeinander zuzugehen und im Idealfall erst gar keine diesbezüglichen Irritationen entstehen zu lassen. Dies gilt vor allem für die erwähnten Kontoüberziehungen, die bankseitig durchaus offiziell genehmigt werden können, wenn sich der Unternehmer rechtzeitig mit seinem Gesprächspartner zusammensetzt und diesen um eine vorübergehende Krediterhöhung
bittet.
Ein weiterer wichtiger Gesichtspunkt ist das so genannte „Overruling“ eines Ratings. Wenn es auch das Ziel eines Ratings bleibt, die durch vergangenheits- und zukunftsbezogene Informationen berechnete Ratingnote zu ermitteln, kann es natürlich sinnvoll sein, das Ratingergebnis durch bonitätsrelevante Faktoren, die im jeweiligen Ratingsystem keine oder nur eine unzureichende Berücksichtigung finden, durch ein ergänzendes Votum des Kreditverantwortlichen zu verändern. Dies ist beispielsweise bei der oftmals
schwierigen Ermittlung stiller Reserven oder bei häufig ebenfalls schwer zu quantifizierenden Alleinstellungsmerkmalen des jeweiligen Betriebes sinnvoll.
Checkliste:
So verstehen Sie Ihr Rating besser
Auch vor dem Hintergrund, dass „Basel III“ als Nachfolger von „Basel II“ mit hoher Wahrscheinlichkeit weitere Veränderungen in der Kreditvergabepolitik mit sich bringen wird, sollte die nun aktualisierte Selbstverpflichtung der Kreditinstitute zur Rating-Kommunikation durch Unternehmer und Betriebsinhaber zu einer Verbesserung der Kommunikation mit ihren Kreditgebern genutzt werden.
Zur Sicherung der zukünftigen Kreditvergabe und zur Optimierung des jeweiligen Kreditzinssatzes ist es für Betriebe daher zwingend, die Strukturen ihres Ratings zu erfragen und zu verstehen.
Dies gilt nicht nur für die betriebswirtschaftlichen Zahlen („quantitative Faktoren“), sondern auch für die Unternehmerqualitäten, die als Teil der „qualitativen Faktoren“ für die Ratingnote ebenfalls von erheblicher Bedeutung sein können.
Unternehmer, die ihr Rating verstehen, sind in der Lage, zusätzliche Informationen anzubieten, die das Ratingschema ihrer Bank bisher möglicherweise nicht vorsieht und die zur Verbesserung der Ratingnote beitragen können. Dies können unter anderem zusätzliche Liquiditätsreserven oder bisher nicht genutzte Einsparpotenziale sein.
Autor: Michael Vetter
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