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Kredit von öffentlicher Hand
Kredit von öffentlicher Hand
Creditreform Unternehmermagazin
Creditreform Magazin, 12.11.2010
Kredite werden nicht ausschließlich von Geschäftsbanken vergeben – daher sich kann ein Blick über den sprichwörtlichen Tellerrand der Hausbank hinaus durchaus lohnen.
Zu nennen wäre etwa der Mikrofinanzfonds Deutschland, der neben Gründern auch jungen Unternehmen mit geringem Kapitalbedarf „Mikrokredite“ bis zu 20.000 Euro bei kurzen Laufzeiten von bis zu drei Jahren anbietet. Mitinitiator ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Finanziert werden ausschließlich unternehmerische Aktivitäten. Bei den Kreditsicherheiten handelt es sich, so wird das Produkt beworben, in der Regel um Referenzen aus dem persönlichen und geschäftlichen Umfeld des Kreditnehmers mit der
Unterlegung durch „kleine Bürgschaften“.
Neben diesem Finanzprodukt, das wohl eher nur ein Nischenprodukt sein kann, bietet vor allem nach wie vor die KfW-Mittelstandsbank mit ihren Standardprogrammen wie dem KfW-Startgeld, dem ERP-Kapital für Gründung, dem KfW-Unternehmerkredit oder dem ERP-Regionalförderprogramm eine beträchtliche Anzahl weiterer Kreditprogramme, die sich nahezu punktgenau auf den Finanzierungsbedarf des jeweiligen Betriebes zuschneiden lassen.
Auch die Länder fördern
Neben den Kreditalternativen des wohl bekanntesten öffentlichen Kreditgebers KfW-Mittelstandsbank gibt es aber auch eine ganze Reihe von Finanzierungsmöglichkeiten in den einzelnen Bundesländern: So können Unternehmer beispielsweise in Nordrhein-Westfalen Investitions- und Betriebsmittelkredite erhalten, mit denen sich die Geschäftsausstattung ebenso finanzieren lässt wie der Erwerb von Grundstücken oder Gebäuden. Darüber hinaus ist unter bestimmten Voraussetzungen auch die Übernahme von Bürgschaften für Maßnahmen
wie Neuinvestitionen und Betriebsmitteln möglich.
Als weiteres Beispiel finanzieller Unterstützung durch die Bundesländer lässt sich der „Niedersachsen-Kredit“ anführen, mit dem langfristige Investitionen in Niedersachsen ebenso abgesichert werden können wie Betriebsmittelfinanzierungen. Dazu zählen unter anderem auch Hilfen zum Ausgleich vorübergehender Liquiditätsengpässe.
Mit der etwas sperrigen Bezeichnung „Ausbildungsstellen-Existenzgründer-Programm“ bietet Hessen neben Programmen zur Existenzförderung und zur Existenzfestigung interessierten Unternehmern monatliche Zuschüsse für Auszubildende, während Berlin mit dem „Berlin Start“-Darlehen unter anderem dann zur Verfügung steht, wenn es sich bei den Antragstellern um Existenzgründer oder um bestehende Betriebe bis zu drei Jahre nach ihrer Gründung handelt.
Existenzgründer bilden ebenso wie bereits am Markt etablierte Betriebsinhaber auch in Baden-Württemberg einen Schwerpunkt bei der Finanzierungsförderung mit Hilfe langfristiger Förderprogramme.
Eine andere Fördermöglichkeit besteht in Bayern durch die Bereitstellung von Krediten beispielsweise auch dann, wenn sich Betriebsinhaber in Liquiditäts- oder Rentabilitätsschwierigkeiten befinden.
Die Besicherung von Krediten und Avalen mit Hilfe von Bürgschaften zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln ist für Unternehmer ebenfalls in Thüringen möglich: Wie bei Bürgschaften in diesem Zusammenhang grundsätzlich üblich, müssen die vorhandenen Sicherheiten des Kreditnehmers ausgeschöpft bzw. in nicht ausreichendem Umfang vorhanden sein.
Auch der Freistaat Sachsen leistet seinen Teil zur wirtschaftlichen Unterstützung von Mittelbetrieben durch entsprechende Kreditprogramme etwa bei Gründungen oder bei Wachstumsfinanzierungen.
Risikogerechte Verzinsung
Die Zinssätze werden bei Förderkrediten grundsätzlich von den bei öffentlichen Finanzierungen regelmäßig eingeschalteten Bankinstituten festgelegt. Dabei berücksichtigen sie die wirtschaftlichen Verhältnisse (Bonität) des jeweiligen Kunden sowie die zur Verfügung stehenden Kreditsicherheiten. Dabei gilt der Grundsatz: Je besser die wirtschaftlichen Verhältnisse und je werthaltiger die gestellten Kreditsicherheiten sind, umso niedriger ist der individuelle Zinssatz. Da die Zinsfindung bei einer Vielzahl von
Kreditprogrammen in dieser Form erfolgt, ist es für Unternehmer wichtig, die dazu üblichen einzelnen Schritte zu kennen:
Im ersten Schritt prüft die Bank die wirtschaftlichen Verhältnisse (Bonität) vor allem an Hand der üblichen Unterlagen wie Jahresabschlüssen, betriebswirtschaftlichen Auswertungen oder Einnahme-Überschuss-Rechnungen. Auf dieser Grundlage schätzt sie mit Hilfe von Rating-Verfahren oder anderen Bewertungsmodellen ein, welches Risiko mit der Kreditvergabe verbunden ist. Darüber hinaus kommen weitere Faktoren hinzu, die nach Einschätzung der Bank die Zukunftsaussichten des Unternehmens beeinflussen. Im Ergebnis
wird der Kunde in sieben Bonitätsklassen von „ausgezeichnet“ bis „noch ausreichend“ eingeordnet.
Im zweiten Schritt werden von der Bank die für den Kredit vorgesehenen Sicherheiten bewertet. Hierzu schätzt sie ein, welcher Kreditanteil durch zu erwartende Erlöse aus den Sicherheiten abgedeckt werden kann (Werthaltigkeit der Besicherung). Schließlich ordnet die Bank die Sicherheit in drei Besicherungsklassen ein.
Im dritten und letzten Schritt ermittelt die Bank durch die Kombination von Bonitätsklasse und Besicherungsklasse die Preisklasse des jeweiligen Förderkredits. Jede Preisklasse steht für einen maximalen Zinssatz, während der individuelle Zinssatz unterhalb oder auf diesem maximalen Zinssatz liegt.
Autor: Michael Vetter
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